Rechtsanwalt Guido Bussek arbeitet seit 1996 in Berlin und stellt seither eine feste Institution im Prenzlauer Berg für Rechtsberatungen und Rechtsvertretungen dar.
Die Kanzlei ist zivil- und verkehrsstrafrechtlich ausgerichtet. Wir betreuen Mandanten insbesondere in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Vertragsrecht und Inkasso (Forderungsabwehr).
Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten & -strafrecht
Was tun, wenn’s knallt? Wer vertritt nach einem Unfall Ihre Rechte? Entgegen häufig irreführender Werbung, ist dies nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung, auch wenn diese eine schnelle und komplikationsfreie Regulierung in Aussicht stellt.
Der Bereich der Forderungsabwehr ist weit gefasst. Er reicht von der Aufforderung eines Dritten, eine Zahlung zu veranlassen, bis zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung.
Konflikte in der Familie bringen regelmäßig weittragende Veränderungen mit sich, die für den weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sind. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, sich diesen Veränderungen schnell und möglichst verlustfrei anzupassen. Eine frühzeitige Beratung ist hierbei oft hilfreich.
Das Mietrecht bietet häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mieterhöhungen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen landen häufig vor Gericht. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen rechtlichen Rat einzuholen, um späteren Nachteilen in einem Gerichtsverfahren vorzubeugen.
Ein Vertrag stellt eine zivilrechtliche Sonderverbindung zwischen zwei Personen dar. Mit dem Abschluss eines Vertrages sichern beide zu, die ihnen zugewiesene Leistung zu erbringen. Für die Vielzahl von Personen stellt ein Vertrag ein oder mehrere Blatt beschriebenes Papier dar, das von beiden Seiten unterzeichnet werden muss. In rechtlicher Hinsicht trifft dies jedoch nur auf einen Bruchteil der Verträge zu, die wir jeden Tag schließen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Individualarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten u.a. bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Lohn- und Gehaltsfragen, Zeugnissen, Urlaub, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen und blicken insoweit auf eine langjährige Erfahrung zurück.
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Verkehrsunfallrecht
Was tun, wenn’s knallt? Wer vertritt nach einem Unfall Ihre Rechte? Entgegen häufig irreführender Werbung, ist dies nicht die gegnerische Haftpflichtversicherung, auch wenn diese eine schnelle und komplikationsfreie Regulierung in Aussicht stellt. Trotz solcher auf den ersten Blick verlockender Angebote sollte Ihnen stets bewusst sein, dass der Haftpflichtversicherer primär eigene bzw. die Ziele des Unfallgegners verfolgt.
Um als Unfallgeschädigter bei der Schadensregulierung nichts zu verschenken, ist es daher ratsam, unverzüglich nach dem Unfallereignis einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da dieser sich tatsächlich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmert und verhindern kann, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Regulierungsvorgang gleich zu Beginn zu Ihrem Nachteil beeinflusst. Als klassisches Beispiel einer Negativbeeinflussung sei hier die Beauftragung versicherungsnaher Gutachter durch die Haftpflichtversicherung genannt.
Aber auch vor dem Hintergrund eines eventuellen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens ist die unverzügliche Beauftragung eines Rechtsanwalts häufig hilfreich, um missverständliche Äußerungen von vornherein zu vermeiden. Hier ist beispielsweise zu beachten, dass die Mitteilungen gegenüber der Versicherung auch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens herangezogen werden können.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere gerne in folgenden Angelegenheiten:
Verkehrsordnungswidrigkeiten & -strafrecht
Die Konsequenzen staatlichen Handeln können auch im Bereich der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen besonders einschneidend sein. Man möge hier nur an die Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Verkehrsdelikts in einem Strafverfahren denken. Selbst die Verurteilung zu einer Freiheitstrafe kann bei einem Verkehrsdelikt drohen. Beides kann bis zum Verlust der wirtschaftlichen Existenz führen. So wird häufig schon allein der Vorwurf einer mit Fahrverbot sanktionierten Verkehrsordnungswidrigkeit oder der drohende Verlust der Fahrerlaubnis als bedrohlich empfunden und führt nicht selten zu einem Gefühl von Ohnmacht gegenüber Behörden und Gerichten. Hilflosigkeit und Ohnmacht sind aber kein guter Ratgeber. Häufig führen unbedachte und missverständliche Angaben überhaupt erst zu Problemen. In der Regel ist es aber gerade notwendig, zunächst z.T. hochkomplexe Sachverhalte und Rechtsfragen zu erfassen, um sinnvoll reagieren zu können. Diese Situation erfordert einen professionellen Beistand und individuelle Beratung. Wir pflegen einen vorurteilsfreien Umgang mit unseren Mandanten und vertreten deren Interessen konsequent. Auf der Grundlage der Einsichtnahme in die Ermittlungakte werden wir in einem Erstgespräch eine erste realistische Einschätzung der Situation abgeben und Verteidigungsstrategien aufzeigen. Die individuelle und persönliche Betreuung steht dabei immer im Vordergrund. Sie ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung sowohl in Bußgeldsachen als auch bei der Strafverteidigung von Verkehrsdelikten.
Wir beraten Sie in allen Lebenssituationen und bei allen in Betracht kommenden Verstößen und Verkehrsdelikten, wie z.B. sämtlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-überschreitung, Rotlichtverstöße, etc.) und sämtlichen Verkehrsdelikten (wie z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Straßen-verkehrsgefährdung, etc.).
Der Bereich der Forderungsabwehr ist weit gefasst. Er reicht von der Aufforderung eines Dritten, eine Zahlung zu veranlassen, bis zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Allen diesen Forderungen ist gemein, dass der Adressat des Mahnschreibens diese Forderung nicht zuordnen kann, weil er sich beispielweise keines Vertragsabschlusses bewusst ist oder die die Forderung geltend machende Firma schlicht nicht kennt. Oftmals wird zudem die Forderung nicht durch die Firma selbst, sondern durch ein Inkassoinstitut oder eine Anwaltskanzlei geltend gemacht, was eine Zuordnung der Forderung noch erschweren kann. Wir stehen Ihnen gern zur Seite, wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die Sie nicht zuordnen können oder die Sie für unberechtigt erachten.
Beachten Sie bitte im Falle der Zustellung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides die aufgeführten Widerspruchs- bzw. Einspruchsfristen und vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Termin bei uns.
Zu unseren Leistungen zählen:
Konflikte in der Familie bringen regelmäßig weittragende Veränderungen mit sich, die für den weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sind. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, sich diesen Veränderungen schnell und möglichst verlustfrei anzupassen. Eine frühzeitige Beratung ist hierbei oft hilfreich.
Wir beraten und vertreten Sie gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Das Mietrecht bietet häufig Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mieterhöhungen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen landen häufig vor Gericht. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen rechtlichen Rat einzuholen, um späteren Nachteilen in einem Gerichtsverfahren vorzubeugen. Zudem kann eine frühzeitige Rechtsberatung in vielen Fällen helfen, einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Wir bieten unseren Mandanten daher eine fundierte und ausführliche Beratungstätigkeit an, die auf eine einvernehmliche Konfliktlösung gerichtet ist und gleichzeitig eine optimale Vorbereitung auf einen eventuell nicht zu vermeidenden Rechtsstreit beinhaltet.
Wir vertreten Sie gerne insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Ein Vertrag stellt eine zivilrechtliche Sonderverbindung zwischen zwei Personen dar. Mit dem Abschluss eines Vertrages sichern beide zu, die ihnen zugewiesene Leistung zu erbringen. Für die Vielzahl von Personen stellt ein Vertrag ein oder mehrere Blatt beschriebenes Papier dar, das von beiden Seiten unterzeichnet werden muss. In rechtlicher Hinsicht trifft dies jedoch nur auf einen Bruchteil der Verträge zu, die wir jeden Tag schließen. Grundsätzlich werden Verträge ohne jeden Formzwang geschlossen, daher mündlich, schriftlich, durch einfaches Handeln oder nur durch einen einfachen Anruf. Ein schriftlicher Vertrag bietet sich dann an, wenn ein erhöhtes Bedürfnis an einer rechtssicheren Lösung besteht. So werden bereits im Vorfeld Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien vermieden. Ein schriftlicher Vertrag stellt darüber hinaus ein starkes Beweismittel im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dar. Grundsätzlich steht es im Rahmen der Privatautonomie jedem Bürger frei, Verträge jedweder Art zu schließen. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne Ausnahmen. So hat der Gesetzgeber unterschiedlichste Regelungen vorgegeben, von denen auch in einem individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Diese Einschränkungen der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit werden mit dem dem erhöhten Schutzbedürfnis einzelnen Personengruppen wie Verbrauchern oder Minderjährigen begründet. Wir unterstützt sie daher gerne in allen Vertragsfragen.
Zu unseren Leistungen zählen hierbei:
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Individualarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten u.a. bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Lohn- und Gehaltsfragen, Zeugnissen, Urlaub, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen und blicken insoweit auf eine langjährige Erfahrung zurück.
Im Arbeitsrecht sind Rechtskenntnisse unabdingbar. Allerdings kommt man im Arbeitsrecht allein mit Rechtskenntnissen häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Hier sind vielmehr in besonderem Maße eine geschickte Verhandlungsführung und strategische Fähigkeiten gefragt.
Deshalb legen wir neben Fachwissen besonderen Wert auf eine umfassende individuelle Betreuung. Wir beachten dabei rechtliche und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen. Wir entwickeln Strategien und vertreten Sie kompetent in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, sei es vor Gericht oder außergerichtlich.
Wir vertreten Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:
Zu den Leistungen zählt die Wahrnehmung von Gerichtsterminen in Untervollmacht. Rechtsanwalt Guido Bussek ist bereits seit 1996 in Berlin tätig. Die Gepflogenheiten vor den jeweiligen Gerichten in Berlin sind den Anwälten daher bestens bekannt. Die Kontaktdaten für Ihre Anfrage und die Faxrufnummer zur Übersendung von Unterlagen können Sie bequem diesem Link entnehmen. Selbstverständlich können die Unterlagen auch via E-Mail an uns versandt werden.
Zu den Leistungen zählen im Rahmen der Terminsvertretung:
Die Terminsvertretung erfolgt insbesondere vor den folgenden Gerichten: